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Verpflichtende Elternberatung gem. § 95 Abs. 1a Außerstreit Gesetz

Seit 1. Feb. 2013 verpflichtend bei einvernehmlicher Scheidung mit minderjährigen Kindern. 

Eltern stehen vor der Herausforderung, trotz emotionaler Achterbahn eine neue „Eltern-Beziehung“ zu entwickeln und dem Kind eine Atmosphäre von Stabilität und Sicherheit zu schaffen.

 Inhalte:

  • Eltern erhalten Informationen, wie Kinder eine Scheidung erleben, wie sie - abhängig vom Alter - reagieren können und was Kinder in dieser Umbruchsituation brauchen.
  • Sie bekommen Tipps und Ideen, wie sie ihr Kind in dieser schwierigen Situation bestmöglich unterstützen.
  • Sie erhalten grundlegende rechtliche Informationen zu Obsorge, Besuchsrecht und Unterhalt.
  • Sie erhalten Ideen und Handwerkszeug für die Entwicklung einer für das Kind unterstützenden Eltern-Beziehung nach Trennung/Scheidung.


Die Beratung kann sowohl von beiden Eltern als auch jeweils einzeln besucht werden und wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen gem. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz anerkannt.

Einmal monatlich Gruppenberatung in Grieskirchen  

Kosten: € 30,00 / Person

Einzelberatung für Eltern 

Kosten: € 60,00 

Elternbildungsgutscheine des Landes OÖ sind einlösbar.