Seit 1. Feb. 2013 verpflichtend bei einvernehmlicher Scheidung mit minderjährigen Kindern.
Eltern stehen vor der Herausforderung, trotz emotionaler Achterbahn eine neue „Eltern-Beziehung“ zu entwickeln und dem Kind eine Atmosphäre von Stabilität und Sicherheit zu schaffen.
Inhalte:
Die Beratung kann sowohl von beiden Eltern als auch jeweils einzeln besucht werden und wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen gem. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz anerkannt.
Einmal monatlich Gruppenberatung in Grieskirchen
Kosten: € 30,00 / Person
Einzelberatung für Eltern
Kosten: € 60,00
Elternbildungsgutscheine des Landes OÖ sind einlösbar.